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GEBÄUDETECHNIK & BAU

GEBÄUDETECHNIK & BAU

Wir sind Ihr Dienstleister rund um haustechnische Anlagen und Installationen. Über die Planung und Errichtung hinaus unterstützen wir Sie langfristig bei Wartung, Revision und Betrieb und führen Reparaturen fachgerecht aus. Ausbauleistungen in Ihrem Objekt – von Malerarbeiten über den Trockenbau bis zum Brandschutz – erledigen unsere erfahrenen Fachkräfte in hoher Qualität. UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM Sie haben Fragen zu Ihrem Projekt und wie wir Sie unterstützen können? Sprechen Sie uns gern an! Elektroanlagen bis 30 kV Beleuchtungsanlagen BUS-Systeme (EIB, KNX) Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Anlagen (Revisionen) Photovoltaikanlagen Thermografie von Anlagen (inkl. Auswertung) Passive Datennetze (Kupfer, LWL) Tür- und Hauskommunikationstechnik Brandmeldeanlagen Einbruchmeldeanlagen Elektroakustische Anlagen Zutrittskontrollsysteme und Zeiterfassung Videoüberwachungsanlagen Schrankenanlagen Satellitenanlagen und Breitbandkabelnetze Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Löschanlagen Lichtwellenleiterverarbeitung Thermische Spleißverfahren Spleißen mittels Klebtechnik OTDR-Messung Gebäudeheizung Heizungssysteme und –anlagen Brennerservice Öl- und Gasheizungsbau Niedertemperatur-Heiztechnik Brennwerttechnik Solargestützte Brauchwasserzubereitung Holzheizkessel (Pellet, Scheitholz) Heiztechnik für Neubauten Druckerhöhungsanlagen Beregnungsanlagen Blockheizkraftwerke Hausanschlussstationen Thermografie von Gebäuden und technischen Anlagen (inkl. Auswertung) Wasser- und Abwasserversorgung Sanitäre Anlagen Regenwassernutzungsanlagen Bäder Rohrbefahrung mit Videoaufzeichnung Reinigung von Abflüssen und Rohren Hochdruckspülgerät Lüftungsanlagen Be- und Entlüftungssysteme Absaugsysteme Reinraumsysteme Sicherheitsüberdruck-Lüftungsanlagen Raumlufttechnische Anlagen Kontrollierte Wohnraumlüftung Qualifizierung und Requalifizierung von Reinräumen in Pharmazie, Industrie und Krankenhäusern Kälteerzeugungsanlagen, einschließlich Verteilersysteme Split- und Multisplitanlagen Klimakammern und Kühlzellen Serverräume Gewerbekälte Solarthermie Photovoltaik Wärmepumpen Malerarbeiten Trockenbau Brandschutz Kernbohrunge
Energieoptimierung

Energieoptimierung

Energieoptimierung ist ein zentraler Bestandteil unserer Dienstleistungen. Wir helfen Ihnen, die Energieeffizienz Ihrer Anlagen und Systeme zu maximieren. Durch detaillierte Analysen und maßgeschneiderte Maßnahmen identifizieren wir Einsparpotenziale und setzen diese gezielt um. Unser Team aus erfahrenen Energieexperten arbeitet eng mit Ihnen zusammen, um individuelle Lösungen zu entwickeln, die Ihre Energiekosten senken und gleichzeitig die Umwelt schonen.
Full-Service-Energieberatung

Full-Service-Energieberatung

Wir bieten deutschlandweit für Unternehmen und Privatpersonen eine ganzheitliche Energieberatung von der Fördermittelberatung, über Maßnahmenbegleitung bis zum Abschlussbericht zu allen Maßnahmen. Wir bieten ganzheitliche Energieberatung von der Fördermittelberatung, über Maßnahmenbegleitung bis zum Abschluss aller Maßnahmen
PROJEKT­ENTWICKLUNG

PROJEKT­ENTWICKLUNG

Photovoltaik Projektentwicklung für Unternehmen Umfangreiches Leistungsverzeichnis Je größer die geplante PV-Anlage, desto wichtiger ist eine umfassende Projektplanung und Kostenaufstellung. Wir erstellen für Ihr Photovoltaik-Projekt ein detailliertes Leistungsverzeichnis, dass auch steuerliche, rechtliche und finanzielle Fragen beinhaltet. Unser Gesamtkonzept für Ihr Photovoltaikprojekt berücksichtigt sowohl die konkreten Standortbedingungen als auch Ihre Ziele – denn Sie entscheiden, wie Ihre PV-Anlage sich rentieren soll. Dass sie das tut, stellen wir mit unserer Projektierung sicher. Detaillierte Datenerfassung Wir beraten Sie ausführlich unter Berücksichtigung Ihrer Investitionsziele (gewünschte Eigenverbrauchsquote und Autarkiegrad, Abschreibungsmodell etc.). Dazu erfassen wir alle notwendigen Daten, inkl. Lastgang-Simulation und Verbrauchsprognose, Solarkataster-Check und Verschattungsanalysen für Dach- und Freiflächen. Wirtschaftlichkeits­betrachtung Anhand Ihrer Standortbedingungen, der Investitionsziele und Ihrer Eigenverbrauchsquote erstellen wir eine umfassende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit einer Ertragsprognose Ihrer PV-Anlage, in mehreren Nutzungsszenarien. Unabhängige Finanzberatung und Fördermittel-Check Wir erstellen eine Übersicht über alle in Frage kommenden Förderungen für Unternehmen und beraten Sie unabhängig und kompetent zu den Finanzierungsmöglichkeiten für Ihre Photovoltaikanlage in Thüringen. Auf Wunsch vermitteln wir auch Photovoltaik zur Miete oder Pacht, was sowohl den finanziellen als auch den Arbeitsaufwand für Sie auf fast Null reduziert.
Wir planen Ihre Gebäudetechnik: Sicher. Komfortabel. Energieeffizient.

Wir planen Ihre Gebäudetechnik: Sicher. Komfortabel. Energieeffizient.

Ob Neubau oder Sanierung – mit einer Elektroplanung durch den Fachbetrieb stellen Sie sicher, dass an alles gedacht ist. Genügend Steckdosen und Schalter sind beispielsweise genauso wichtig wie unabhängige Stromkreise. Denn nur so können Sie wichtige Elektrogeräte wie Waschmaschine und Trockner gleichzeitig betreiben. Eine gute Planung bietet aber nicht nur Komfort. Sie sorgt auch dafür, dass Sie sich in ihren vier Wänden rundum sicher fühlen. Von Brand- und Blitzschutz bis Alarmanlage finden Sie bei uns genau so viel Sicherheitstechnik, wie Sie sich wünschen. Träumen Sie von einem Haus, bei dem alles automatisch und zuverlässig aufeinander abgestimmt ist? Dazu wirtschaftlich gesteuert und überwacht? Intelligente Gebäudetechnik macht es möglich! Ob automatische Licht- und Rollladensteuerung, zeitabhängige Temperaturregelung, Musikverteilung in allen Räumen oder neueste Türkommunikation – wir beraten Sie, wie Sie modernste Technik optimal nutzen. Oder haben Sie Fragen zu Photovoltaik? Wir verraten Ihnen, wie Sie sie sinnvoll nutzen. Sprechen Sie uns an.
Energie-Contracting

Energie-Contracting

Was ist Energie-Contracting? Contracting ist eine Dienstleistung, bei der durch einen spezialisierten Energiedienstleister (Contractor) Energieeffizienzmaßnahmen zur Verbesserung der Gebäudeenergiebilanz finanziert werden, um damit Energiekosten und Treibhausgase Ihres Unternehmens zu reduzieren. Hierbei überträgt der Contracting-Nehmer alle relevanten Aufgaben rund um die Steigerung der Energieeffizienz seines Gebäudes dem Contractor. Dieser plant, finanziert, errichtet und/oder betreibt dafür die Energieanlage des Kunden. Entsprechend der örtlichen Gegebenheiten und individuellen Kundenwünsche erfolgt die Optimierung einer bestehenden Anlage oder die Errichtung und Finanzierung einer neuen Anlage. Der Contractor übernimmt durch Organisation, Finanzierung und spezielle Marktkenntnisse den Aufwand des Kunden bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen. Ihre Vorteile auf einen Blick Senken der Energiekosten und gleichzeitig Entlastung der Umwelt Auslagerung von Investitionskosten, die an anderer Stelle eingesetzt werden können Geringe Bindung von Personal durch Bündelung und Auslagerung organisatorischer Maßnahmen Für welche Objekte ist Energie-Contracting interessant? Die konkrete Zielsetzung und Ausgestaltung eines Contracting-Vorhabens hängt von den jeweiligen Anforderungen des Kunden ab. Die Rahmenbedingungen und die Vorgehensweise beim Contracting können je nach Kundengruppe unterschiedlich sein. Wohnanlagen, Wohngebiete Ein- und Mehrfamilienhäuser Geschäftshäuser Kommunale, kirchliche und soziale Einrichtungen Krankenhäuser und Kureinrichtungen Hotel- und Freizeitanlagen Kindergärten, Schulen Alten- und Pflegeheime Unternehmen mit hohem Wärmebedarf Arten des Contractings Unser Contracting-Angebot für Sie Mit Rundum-Service Wir übernehmen in erster Linie für Sie die Planung, Errichtung und Finanzierung der Anlage. Nach Inbetriebnahme kümmern wir uns weiterhin um Wartung und Instandhaltung sowie die Optimierung und Überwachung für einen wirtschaftlichen Betrieb. Sie erhalten als Pächter und Betreiber der Anlage Steuererstattungen, Vergütungen sowie die Einsparungen aus dem Betrieb Ihrer Anlage. Planungs- und Einrichtungsservice Komplette Finanzierung übernimmt PGE Langfristige Betreuung und Wartung durch kompetenten Partner Steuervorteile für Sie Lassen Sie sich zu unserem Angebot umfassend beraten!
Brandmeldetechnik

Brandmeldetechnik

Im Falle eines Brandes zählt jede Sekunde: Schützen Sie Leben und Sachwerte deshalb durch eine frühzeitige Erkennung eines Schwel- oder Entstehungsbrandes mittels einer Brandmeldeanlage. Denn nur wenn ein Brand so schnell erkannt wird, können Leben und Sachwerte vor den Folgen von Feuer und Rauch bewahrt werden. Eine moderne Brandmeldeanlage alarmiert Personen und mobilisiert die Löschkräfte. Abgestimmt auf die Örtlichkeiten planen wir den Einsatz von optischen Rauchmeldern, Thermodifferential- oder Mehrsensormeldern bzw. Sondermeldern, bei schwierigen Umgebungsbedingungen. Durchdachte Sicherheitsvorsorge, Projektierung und Installation von Brandmeldeanlagen – das braucht erfahrene Partner. Wir planen, installieren und warten fachgerecht Brandmeldeanlagen nach den geltenden Regeln und Normen (DIN 14675 und DIN VDE 0833).
Unsere Heizkostenabrechnung

Unsere Heizkostenabrechnung

Eine transparente und klar nachvollziehbare Heizkostenabrechnung sorgt bei Mietern für mehr Zufriedenheit und schafft gleichzeitig mehr Zeit für Sie. Die OMS-Funkablesung zur Verbrauchsdatenerfassung und Erstellung der Heizkostenabrechnung erfolgt für Sie schnell, rechtssicher, komfortabel und ist zukunftssicher. Konkret bedeutet das für Sie: Unsere Prozesse rund um die Heizkostenabrechnung sind voll digitalisiert. Wir schaffen für Sie und Ihre Mieter mehr Flexibilität, Effizienz, Transparenz und Nachhaltigkeit.
ABSCHREIBUNG

ABSCHREIBUNG

Abschreibung (AfA) Photovoltaikanlage - IAB Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung (§ 7 g EStG), Linear & degressiv. Dass die Einnahmen und Ausgaben rund um eine Photovoltaikanlage in der Steuererklärung aufgeführt werden müssen, ist jedem Unternehmen klar. Aber auch Privatpersonen werden zu Gewerbetreibenden und müssen Umsatzsteuer abführen, sobald sie den Strom aus ihrer PV-Anlage ins öffentliche Netz einspeisen und dafür eine Einspeisevergütung erhalten. Dafür können sie sehr lohnende Abschreibungsmodelle in Anspruch nehmen, die den Betrieb einer PV-Anlage zusätzlich lukrativ machen. Rund um den Betrieb einer Photovoltaikanlage gibt es einige spezielle Regelungen, die zum Teil schon vor der Planung einer solchen Anlage bedacht und berechnet werden sollten. Wir unterstützen Sie gern mit unserer langjährigen Erfahrung dabei. Daneben empfehlen wir Ihnen dringend, als Besitzer einer PV-Anlage, eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen. Einerseits können Sie auf diese Weise sichergehen, sich keine lukrative Abschreibungsmöglichkeit entgehen zu lassen. Andererseits vermindern Sie damit das Risiko, in Ihrer Steuererklärung falsche Angaben oder Berechnungsfehler zu machen. 3 Nutzungstypen von PV-Anlagen: Varianten zur Abschreibung Es gibt verschiedene Beweggründe, aus denen Photovoltaikanlagen angeschafft und betrieben werden. Je nachdem, welche Absicht Sie verfolgen, müssen Sie sich mit unterschiedlichen Regeln auseinandersetzen und zum Teil andere Entscheidungen treffen: PV-Anlage zur reinen Eigennutzung Umsatzsteuer-Vorteile aus PV-Anlage nutzen PV-Anlage als Steuersparmodell Fokus: Eigenverbrauch Fokus: Eigenverbrauch Fokus: Stromvermarktung Kleinunternehmerregelung ohne Umsatzsteuerpflicht Umsatzsteuervorteil für Anschaffung nutzen Umsatzsteuervorteil für Anschaffung nutzen keine Steuererstattung, keine Einkommensteuer 2 Jahre lang monatliche Umsatzsteuervoranmeldung, 5 Jahre lang jährliche Umsatzsteuererklärung lineare/degressive Abschreibung der Anlagenkosten in Einkommensteuer (plus IAB und ggfs. Sonderabschreibung) keine Gewinnerzielungsabsicht -> „Liebhaberei” beim Finanzamt deklarieren nach 5 Jahren Wechsel in Kleinunternehmerregelung Abschreibung des Stromspeichers/Batteriespeichers möglich bei Gewinnerzielungsabsicht (mehr Stromverkauf als Eigennutzung) kein bürokratischer Aufwand, kein Profit (außer Kostenersparnis) erhöhter bürokratischer Aufwand in den ersten Jahren, geringer Profit + Kostenersparnis hoher bürokratischer Aufwand, hoher Profit -> für Privatpersonen -> für Privatpersonen und ggfs. kleine Unternehmen (kein Wechsel zur KU-Regel möglich) -> für Unternehmen Was Sie bei der Abschreibung (AfA) Ihrer Photovoltaikanlage beachten müssen Die 3 wichtigsten steuerlichen Regeln zum Abschreiben von PV-Anlagen: Bereits 3 Jahre vor der Installation Ihrer PV-Anlage können Sie nach § 7g EStG bei der Einkommensteuer 40 % Ihrer gesamten Anschaffungskosten (sowohl für die PV-Anlage als auch für den Stromspeicher) als Investitionsabzugsbetrag (IAB) steuerlich geltend machen – entweder einmalig oder über 3 Jahre verteilt. Als Nachweis genügt es, wenn Sie ein Gewerbe zum Betrieb einer PV-Anlage anmelden. Im Anschaffungsjahr und in den 3 Jahren danach können Sie nochmals 20 % der gesamten Anschaffungskosten als Sonderabschreibung absetzen.* Den Restwert der PV-Anlage können Sie über die nächsten 20 Jahre nach Inbetriebnahme abschreiben, wobei für die Verteilung mehrere Optionen möglich sind. * Die Bedingung für die Sonderabschreibung ist, dass Sie Ihre PV-Anlage zu mindestens 90 % gewerblich nutzen und als Unternehmen nicht mehr als 204.517 Euro an Anlagevermögen besitzen. Die Sonderabschreibung können nur kleine und mittelständische Unternehmen in Anspruch nehmen. Achtung: Ab Juni 2021 können sich Besitzer von kleineren PV-Anlagen bis 10 kWp Leistung auf Wohngebäuden komplett von der Einkommenssteuer auf ihren Gewinn befreien lassen - auch ohne den bisher nötigen Antrag zur Anerkennung als Liebhaberei. Dies gilt für alle PV-Anlagen, die ab dem 1.1.2004 errichtet wurden. PV-Anlage abschreiben: linear oder degressiv? Für die Abschreibung der Kosten einer PV-Anlage gibt es zwei mögliche Abschreibungsmodelle: das degressive und das lineare. Beide lassen sich zum Teil auch kombinieren. Die lineare Abschreibung ist einfach: Hier werden die Anschaffungskosten der Anlage über 20 Jahre gleichmäßig verteilt, in jedem Jahr können Sie 5 % des Restwerts ansetzen. Für die degressive Abschreibung wird ein prozentualer Wert berechnet, der maximal das 2,5-Fache des linearen Wertes betragen darf – also bis zu 12,5 %. Da der Wert für die degressive Abschreibung jedes Jahr anhand des neuen Restwerts neu berechnet wird, sinkt er immer weiter. Der Vorteil der degressiven Abschreibung ist ganz klar: Sie mindert zu Anfang die Steuerlast mehr als die lineare Abschreibung. Werden die jährlichen Abschreibungen geringer, kann man auch zur linearen Abschreibung zurückwechseln.